AGB

USEDmarket
Allgemeine Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen der USEDmarket GmbH ("USEDmarket") für Verkauf von gebrauchten Maschinen oder Einrichtungen an Käufer in Deutschland.

1. Allgemeines

1.1. Allen Angeboten und Lieferungen der USEDmarket - auch zukünftigen - liegen ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1.2. Die Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der USEDmarket gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer).

1.3. Für Kunden, mit denen in Geschäftsverbindung getreten wird, ohne dass sie in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, (Verbraucher) gelten die Geschäftsbedingungen nur, insofern sich die Regelung ausdrücklich auf Verbraucher bezieht (2.7.; 3.5.;4.7.;5.5.;6.2.-6.11.;7.5.;8.2.;8.3.;9.3.;10.3.;11.).

2. Angebotsbedingungen

2.1. Angebote werden freibleibend und unverbindlich hinsichtlich Ausführungsart, Preis, Lieferfrist und Liefermöglichkeit abgegeben.

2.2. Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.

2.3. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich, durch Bereitstellung der Ware und Benachrichtigung des Käufers oder durch Auslieferung der Ware erklärt werden.

2.4. Sämtliche angegebenen Maße, Gewichte, Daten und Abbildungen sind unverbindlich und nur Näherungswerte. Im Rahmen des Zumutbaren sind Abweichungen zulässig.

2.5. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer, weiterer Steuern, Zölle und sonstiger öffentlicher Abgaben, soweit solche anfallen.

2.6. Soweit nicht ausdrücklich vermerkt, verstehen sich unsere Angebote ohne Leitungen, Betriebsstoffe, Montagevorrichtungen, Handbücher, Betriebsanleitungen und dergleichen.

2.7. Die Geschäftsbedingungen 2.1 bis 2.5. gelten auch für Verbraucher; 2.6. jedoch nur insoweit, als der Besteller ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass für die gebrauchte Sache keine Betriebs- bzw. Montageanleitungen zur Verfügung stehen. Wurde der Käufer darauf hingewiesen, stellt das Fehlen einer Betriebs- oder Montageanleitung keinen Mangel dar.

3. Auftragsbedingungen

3.1. Das Einholen von Bewilligungen oder Genehmigungen zum Transport und zum Betrieb der gekauften Gegenstände am Standort des Käufers ist Sache des Käufers. Der Käufer ist verantwortlich, dass die gekauften Maschinen und Einrichtungen die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften am Aufstellungsort des Käufers erfüllen. Das Fehlen solcher behördlicher Bewilligungen oder Genehmigungen hindert die Gültigkeit des Liefervertrages nicht.

3.2. Soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die Demontage, Verpackung, Transport, Abladen, Aufstellen und Montage der Maschinen und Einrichtungen durch den Käufer auf eigene Rechnung und Gefahr.

3.3. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, werden keine Typenscheine, Zertifikate für technische Zulassungen (z.B. TÜV) oder dergleichen mitgeliefert.

3.4. Die unter 3. genannten Regelungen gelten auch für den Verbraucher.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen: 25% Anzahlung bei Erhalt der Auftragsbestätigung bzw. bei Vertragsabschluss. Die Anzahlung ist innerhalb einer Frist von 7 Tagen zu erbringen. 75% 7 Tage vor Demontagebeginn.

4.2. USEDmarket ist berechtigt vom Liefervertrag zurückzutreten, wenn die Anzahlung nicht innerhalb von 7 Tagen seit Fälligkeit bei USEDmarket eingetroffen ist. USEDmarket hat das Recht die Lieferung zurückzubehalten, solange der gesamte Kaufpreis nicht bei USEDmarket eingetroffen ist. USEDmarket hat außerdem das Recht, vom Liefervertrag zurückzutreten, wenn der gesamte Kaufpreis nicht innerhalb von 7 Tagen seit Mitteilung der Ablieferungsbereitschaft bei USEDmarket eingetroffen ist und kann zudem Schadensersatz in Höhe von 25 % des Kaufpreises beanspruchen, es sei denn der Käufer kann einen niedrigeren Schaden nachweisen.

4.3. Nach Ablauf der Frist kommt der Käufer in Zahlungsverzug. Die Geldschuld ist während des Verzugs mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. USEDmarket behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen.

4.4. Zahlungen sind rein netto, ohne Abzug in Euro zu leisten. Sie sind spesen- und gebührenfrei, auf eines unserer Bankkonten, netto eingehend, mit Wertstellung der vereinbarten Fälligkeit zu leisten. 4.5. Der Käufer kann mit Forderungen gegen USEDmarket nur aufrechnen, wenn diese von uns ausdrücklich zugestanden oder rechtskräftig festgestellt sind.

4.6. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenrecht aus demselben Vertragsverhältnis stammt.

4.7. Für Verbraucher gelten die unter 4. genannten Regelungen mit der Änderung, dass die Zahlungen brutto zu leisten sind und der Schadensersatz nicht pauschaliert ist.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Erhält der Käufer die Ware ausnahmsweise auf Rechnung, dann behält sich USEDmarket das Eigentum an der Ware bis zur Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

5.2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten anfallen, hat diese der Käufer auf eigene Kosten durchzuführen.

5.3. Der Käufer ist verpflichtet, einen Zugriff Dritter auf die Ware (z.B. im Wege der Pfändung), Beschädigungen oder Zerstörung unverzüglich mitzuteilen. Das gleiche gilt, wenn die Ware den Besitz wechselt oder der Käufer den Wohn- oder Geschäftssitz wechselt.

5.4. USEDmarket ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält. Dies gilt unbeschadet anderer Regelungen dieses Vertrages bei Zahlungsverzug oder Pflichtverletzungen nach Ziff. 5.2. und 5.3.

5.5. Gegenüber Verbrauchern behält sich USEDmarket das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Die Bestimmungen unter 5.2. bis 5.4. gelten auch für Verbraucher.

6. Gewährleistung

6.1. Da es sich um gebrauchte Waren handelt, wird die Gewährleistung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.

Für Verbraucher gelten folgende Regelungen:

6.2. Der Käufer kann bei mangelhafter Ware Nachbesserung oder Nachlieferung, soweit dies möglich ist, verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises oder Rücktritt wählen. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn es sich nur um eine geringfügige Pflichtverletzung handelt.

6.3. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wird, schriftlich angezeigt werden. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang bei USEDmarket. Unterlässt der Käufer diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte innerhalb von zwei Monaten seit Entdeckung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Entdeckung und den rechtzeitigen Zugang der Anzeige trägt der Käufer.

6.4. Der Käufer hat zu beweisen, dass die Ware mangelhaft ist.

6.5. Wählt der Käufer wegen eines Sach- oder Rechtsmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, kann er daneben keinen Schadensersatz mehr verlangen.

6.6. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, so verbleibt die Ware, falls zumutbar, bei ihm. Er kann dann nur die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Ware verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung unsererseits arglistig verursacht wurde.

6.7. Unbeschadet der kürzeren Gewährleistungsfrist nach 6.3., beträgt die Gewährleistungsfrist in den übrigen Fällen ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

6.8. Garantien im Rechtssinne gibt USEDmarket nicht.

6.9. Werden im Zusammenhang mit dem Abtransport die Maschinen oder Einrichtungen durch den Käufer bzw. ein vom Käufer beauftragtes Unternehmen demontiert oder zerlegt, wird jegliche Gewährleistung für die demontierten oder zerlegten Maschinen bzw. Einrichtungsgegenstände ausgeschlossen. Dasselbe gilt, soweit Maschinen oder Einrichtungen am neuen Standort vom Käufer bzw. einem vom Käufer beauftragten Unternehmen zusammengesetzt oder eingebaut werden.

6.10. Soweit die Maschinen oder Einrichtungen außerhalb des Gebietes Deutschlands verwendet werden, wird jegliche Gewährleistung für offene und versteckte Mängel in jedem Fall ausgeschlossen, sofern die Montage am neuen Standort nicht durch USEDmarket erfolgt.

6.11. Die Gewährleistungsbeschränkungen gelten nicht, soweit es sich um Ansprüche auf Schadensersatz handelt (hierzu 7.).

7. Haftung / Schadensersatz

7.1. USEDmarket haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.

7.2. Ansonsten haftet USEDmarket bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen nur für vorhersehbare, vertragstypische und unmittelbare Durchschnittsschäden.

7.3. Die Haftungsbegrenzungen gelten auch für ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

7.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus Produkthaftung und für uns zurechenbare Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

7.5. Für Verbraucher gelten die Regelungen 7.2. bis 7.4..

8. Gefahrübergang

8.1. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

8.2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die unter 7.1. genannte Gefahr auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Sache an den Käufer über.

8.3. Der Übergabe steht es gleich, wenn Unternehmer oder Verbraucher im Verzug der Annahme ist.

9. Erfüllungsort

9.1. Erfüllungsort für Lieferungen von gebrauchten Maschinen und Einrichtungen ist der Standort dieser Gegenstände im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

9.2. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Hauptsitz der USEDmarket in Deutschland.

9.3. Die Bestimmungen über den Erfüllungsort gelten auch für Verbraucher.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1. Dieser Vertrag und sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen unterstehen dem deutschen Recht unter Ausschluss des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).

10.2. Soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragsbeteiligten aus Geschäften jeder Art - auch für Wechsel- und Scheckstreitigkeiten - der Hauptsitz von USEDmarket. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zur Zeit der Klageerhebung nicht bekannt ist. USEDmarket ist jedoch auch berechtigt, den Käufer an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

10.3. Die o.g. Regelungen gelten soweit sich aus dem Inhalt nichts anderes ergibt auch für Verbraucher.

11. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren den Bestand des Vertrages oder dieser allgemeinen Bedingungen im übrigen nicht. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung soll die Bestimmungen durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.

Internationale Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs- Liefer- und Zahlungsbedingungen der USEDmarket GmbH ("USEDmarket") für Verkauf von gebrauchten Maschinen oder Einrichtungen an Käufer ausserhalb Deutschlands

1. Allgemeines

Allen Angeboten und Lieferungen der USEDmarket - auch zukünftigen - liegen ausschliesslich diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Die Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der USEDmarket gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer).

2. Angebotsbedingungen

Angebote werden freibleibend und unverbindlich hinsichtlich Ausführungsart, Preis, Lieferfrist und Liefermöglichkeit abgegeben, so dass alleine die Annahme eines solchen Angebots noch nicht zum Vertragsschluss führt.

Sämtliche angegebenen Masse, Gewichte, Daten und Abbildungen sind unverbindlich und nur Näherungswerte.
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer, weiterer Steuern, Zölle und sonstiger öffentlicher Abgaben, soweit solche anfallen.
Soweit nicht ausdrücklich vermerkt, verstehen sich unsere Angebote ohne Leitungen, Betriebsstoffe, Montagevorrichtungen, Handbücher, Betriebsanleitungen und dergleichen.

3. Auftragsbedingungen

Alle Bestellungen erlangen erst mit unserer Auftragsbestätigung ihre Rechtswirksamkeit.

Das Einholen von Bewilligungen oder Genehmigungen zum Transport und zum Betrieb der gekauften Gegenstände am Standort des Käufers ist Sache des Bestellers. Der Besteller ist verantwortlich, dass die gekauften Maschinen und Einrichtungen die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften am Aufstellungsort des Käufers erfüllen. Das Fehlen solcher behördlicher Bewilligungen oder Genehmigungen hindert die Gültigkeit des Liefervertrages nicht.

Soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die Demontage, Verpackung, Transport, Abladen, Aufstellen und Montage der Maschinen und Einrichtungen durch den Käufer auf eigene Rechnung und Gefahr.

Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, werden keine Typenscheine, Zertifikate für technische Zulassungen (z.B. TÜV) oder dergleichen mitgeliefert.

Spätestens mit der Bereitstellung der Ware durch uns an ihrem gegenwärtigen Standort geht die Gefahr auf den Käufer über, selbst wenn die Lieferung frachtfrei und/oder einschliesslich Montage erfolgt. Beschädigung oder Verlust während der Demontage oder des Transportes gehen zu Lasten des Käufers, soweit die Demontage bzw. der Transport durch den Käufer oder ein vom Käufer beauftragtes Unternehmen durchgeführt wird.

4. Zahlungsbedingungen

Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

25% Anzahlung bei Erhalt der Auftragsbestätigung bzw. bei Vertragsabschluss
75% 7 Tage vor Demontagebeginn.

USEDmarket ist berechtigt vom Liefervertrag zurückzutreten, wenn die Anzahlung nicht innerhalb von 5 Tagen seit Fälligkeit bei USEDmarket eingetroffen ist. USEDmarket hat das Recht die Lieferung zurückzubehalten, solange der gesamte Kaufpreis nicht bei USEDmarket eingetroffen ist. USEDmarket hat ausserdem das Recht, vom Liefervertrag zurückzutreten, wenn der gesamte Kaufpreis nicht innerhalb von 5 Tagen seit Mitteilung der Ablieferungsbereitschaft bei USEDmarket eingetroffen ist und kann zudem Schadensersatz beanspruchen.

Zahlungen sind rein netto, ohne Abzug, in Euro zu leisten. Sie sind spesen- und gebührenfrei, auf eines unserer Bankkonten, netto eingehend, mit Wertstellung der vereinbarten Fälligkeit zu leisten. Der Besteller kann mit Forderungen gegen USEDmarket nur aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht wegen sonstiger Ansprüche nur geltend machen, wenn diese von uns ausdrücklich zugestanden oder rechtskräftig festgestellt sind.

5. Gewährleistung und Garantie

Soweit zwischen USEDmarket und dem Besteller eine Besichtigung der gebrauchten Maschinen oder Einrichtungen durch den Besteller vereinbart wurde oder eine solche erfolgt ist, wird jegliche Gewährleistung für offene und versteckte Mängel ausgeschlossen.

Wurde eine Besichtigung durch den Besteller nicht vereinbart und ist auch eine solche nicht erfolgt, beschränkt sich die Gewährleistung von USEDmarket darauf, dass die gebrauchten Maschinen bzw. Einrichtungen ohne grössere Einschränkungen grundsätzlich funktionsfähig sind, jedoch unter Berücksichtigung ihres Alters und einer dem Standort und dem bisherigen Einsatz entsprechenden Abnützung. Eine Gewährleistung für die Einhaltung bestimmter Leistungswerte ist jedoch in jedem Falle ausgeschlossen.

Werden im Zusammenhang mit dem Abtransport die Maschinen oder Einrichtungen durch den Käufer bzw. ein vom Käufer beauftragtes Unternehmen demontiert oder zerlegt, wird jegliche Gewährleistung für die demontierten oder zerlegten Maschinen bzw. Einrichtungsgegenstände ausgeschlossen. Dasselbe gilt, soweit Maschinen oder Einrichtungen am neuen Standort vom Käufer bzw. einem vom Käufer beauftragten Unternehmen zusammengesetzt oder eingebaut werden.

Soweit die Maschinen oder Einrichtungen ausserhalb des Gebietes Deutschlands verwendet werden, wird jegliche Gewährleistung für offene und versteckte Mängel in jedem Fall ausgeschlossen, sofern die Montage am neuen Standort nicht durch USEDmarket erfolgt.

6. Gewährleistungsansprüche und Haftung

Etwaige dem Käufer gemäss Ziff. 5 zustehende Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Käufer die Mangelhaftigkeit der gelieferten Sachen nicht innerhalb von acht Tagen nach Lieferung schriftlich gegenüber USEDmarket angezeigt hat.

Soweit dem Käufer gemäss Ziff. 5 hiervon ein Gewährleistungsanspruch zusteht, beschränkt sich dieser nach Wahl von USEDmarket auf Nachbesserung oder Ersatz eines innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung infolge Materialfehlers unbrauchbar gewordenen Franko und kostenlos retournierten Teiles. Für Ersatzlieferungen gelten die Versandkonditionen der ursprünglichen Lieferung. Weitere Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, sind ausgeschlossen.

Gelingt die Nachbesserung nicht in angemessener Zeit oder ist eine Ersatzlieferung nicht möglich, so hat der Käufer das Recht, eine verhältnismässige Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Eine Rückabwicklung des Vertrages ist ausgeschlossen.

USEDmarket haftet im Rahmen der vorgenannten Bestimmungen in jedem Fall nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch USEDmarket, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftung von USEDmarket ist in jedem Falle auf den Betrag des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens beschränkt.

7. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferungen von gebrauchten Maschinen und Einrichtungen ist der Standort dieser Gegenstände im Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Erfüllungsort für Zahlungen ist der Hauptsitz der USEDmarket in Deutschland.

8. Anwendbares Recht/Schiedsgericht

Dieser Vertrag und sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen unterstehen dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).

Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder aus gestützt auf diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen abgeschlossenen Rechtsgeschäften, werden nicht den ordentlichen Gerichten, sondern ausschliesslich einem Schiedsgericht zur Entscheidung unterbreitet. Dies gilt auch für Streitigkeiten über das gültige Zustandekommen dieses Vertrags, seine Rechtswirksamkeit, Auslegung, Erfüllung, Verletzung, Auflösung, spätere Ergänzung oder Änderung. Es wird ein Einzelschiedsrichter eingesetzt. Das Schiedsgericht untersteht den Bestimmungen des Schiedsreglements der Handelskammer beider Basel. Sitz des Schiedsgerichts ist Basel (Schweiz). Verfahrenssprache ist deutsch.

9. Unwirksamkeit

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren des Bestand des Vertrages oder dieser allgemeinen Bedingungen im übrigen nicht. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind wir befugt, die Bestimmungen durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.